Landesfeuerwehrkommandanten

Der Landesfeuerwehrkommandant wird von den Bezirksfeuerwehrkommandanten, den Abschnittsfeuerwehrkommandanten und 23 Delegierten der Feuerwehren auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Wählbar ist jedes aktive Mitglied der Feuerwehr,

  • das eigenberechtigt und zum Landtag wahlberechtigt ist.
  • bereits mindestens fünf Jahre als Kommandant einer Feuerwehr, als Bezirksfeuerwehrkommandant oder als Abschnittsfeuerwehrkommandant tätig war.
  • mit allen Fragen der Brandbekämpfung und mit den Grundzügen der Brandverhütung und der Brandursachenermittlung vertraut ist.