Landesfeuerwehrkommandanten
Der Landesfeuerwehrkommandant wird von den Bezirksfeuerwehrkommandanten, den Abschnittsfeuerwehrkommandanten und 23 Delegierten der Feuerwehren auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wählbar ist jedes aktive Mitglied der Feuerwehr,
- das eigenberechtigt und zum Landtag wahlberechtigt ist.
- bereits mindestens fünf Jahre als Kommandant einer Feuerwehr, als Bezirksfeuerwehrkommandant oder als Abschnittsfeuerwehrkommandant tätig war.
- mit allen Fragen der Brandbekämpfung und mit den Grundzügen der Brandverhütung und der Brandursachenermittlung vertraut ist.



