Landesverband der freiwilligen Feuerwehren des Herzogthumes Salzburg

Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung

Kaiser Franz Joseph unterschreibt am 10. November 1880 in „Buda-Pest“ das 12. Gesetz, „womit eine Feuerpolizei- und Feuerwehr-Ordnung für das Herzogthum Salzburg erlassen wird“. Das Gesetz wird am 31. Dezember 1880 ausgesendet und tritt somit am 2. Jänner 1881 in Kraft.

 

Spritzenmannschaft der FF Stadt Salzburg im Jahr 1880 mit pferdegezogener Abprotzspritze

Landesverbandsstatuten

Das „Grundgesetz für den Landesverband der freiwilligen Feuerwehren des Herzogthumes Salzburg“ findet auch die Zustimmung des Landeausschusses. Landeshauptmannstellvertreter Dr. Lienbacher genehmigt die Statuten gemäß § 54 des 12. Gesetzes vom 10. November 1880 am 17. März 1881.

Zweck des Verbandes ist die Ausbreitung des Feuerlöschwesens. Die Mittel dazu sind u. a. einheitliche Ausrüstung und Einsatztätigkeiten, Unterstützungskassa, Feuerwehrtage mit Übungen, Ausstellungen und ein Verbandsausschuss. Der Beitritt ist frei. Feuerwehrtage sind in der Regel alle drei Jahre abzuhalten.

Auf einem Feuerwehrtag ist zu berichten, beraten, beschließen und zu wählen. Gewählt wird der „Ständige Ausschuß“, bestehend aus vier Vertretern der Gaue und aus einem Vertreter der FF der Landeshauptstadt. Der Ausschuss wählt aus ihrer Mitte den Obmann und einen Stellvertreter. Der Sitz des Verbandes ist die Landeshauptstadt Salzburg. Zwei Feuerwehrmänner der FF Salzburg ernennt der Ausschuss als Schrift- und Kassaführer, welche zugleich als Ersatzmänner fungieren.

Dieses Statut wurde vom Ersten Landesfeuerwehrtag einstimmig angenommen und dem Statthalter vorgelegt, der es am 4. Oktober 1881 genehmigte.
Feuerwehrübung in St. Johann i. Pg. um 1895