Verbände des öffentlichen Rechts
Autoritäres System
Die Feuerwehren werden aus dem Vereinsgesetz herausgenommen und zu Verbänden des öffentlichen Rechtes mit
„Führerprinzip“
umgewandelt. Während nun die Organisation der freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren in einem eigenen Gesetz geregelt wird, bleibt jedoch die 1930 wiederverlautbarte Feuerpolizeiordnung derzeit noch aufrecht.
Für den Einsatzdienst gilt nunmehr ein Mindestalter von 18 und ein Höchstalter von 60 Jahren. Die freien Wahlen sind abgeschafft. Dafür müssen die Feuerwehrführer ihre Befähigung durch eine Prüfung nachweisen.
Weiters gilt das Prinzip eine Gemeinde = eine Feuerwehr.
Außerhalb des Hauptortes bestehende selbständige Feuerwehrvereine werden danach in Löschzüge umgewandelt und dem jeweiligen Gemeindefeuerwehrführer unterstellt.
Eine Feuerwehr „geht“ an die Steiermark
Die FF Mandling besteht seit 1928 aus Bewohnern der Gemeinden Radstadt und Pichl-Preunegg, die eine zum Land Salzburg und die andere zur Steiermark gehörend. Die Zeugstätte steht auf Salzburger Boden, weshalb die FF Mandling Mitglied des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg ist.
Der bevorstehende Verlust der Selbständigkeit veranlasst sie, sich dem Landesfeuerwehrverband Steiermark, der weiterhin nach dem Vereinsgesetz organisiert bleibt, anzuschließen und die Zeugstätte auf die andere Bachseite, das heißt in die Steiermark zu verlegen.




