Atemschutzgerätewartlehrgang

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Pflege und Überprüfung der Atemschutzgeräte in einem Atemschutzstützpunkt.


Voraussetzungen:

  • vollendetes 20. Lebensjahr
  • 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
  • erfolgreich absolvierter Atemschutzwartlehrgang (sowie die dazu erforderlichen vorangegangenen Lehrgänge)

 

Der Lehrinhalt wird mit der veranstaltenden Firma abgestimmt.