Atemschutzlehrgang
Ziel der Ausbildung ist die Kenntnis über Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung von Atemschutzgeräten sowie das richtige Verhalten des Atemschutzgeräteträgers im Einsatz.
Voraussetzung:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst
- erfolgreich absolvierter Grundausbildunglehrgang
- ärztliche Bescheinigung über die Tauglichlkeit zum Atemschutzgeräteträger
Bei Untauglichkeit zum Atemschutzgeräteträger (ärztliche Bescheinigung) ist eine Befreiung von der praktischen Atemschutzausbildung zu gewähren.
In diesem Fall wird im Feuerwehrpaß Atemschutzlehrgang – Theorie eingetragen. Diese Eintragung berechtigt zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen, bei denen der Atemschutzlehrgang Voraussetzung ist.
Lehrgangsinhalte:
• Grundlagen des Atemschutzes
• Aufbau und Funktion von Atemschutzgeräten
• Grundsätze und Gefahren im Atemschutzeinsatz
• Belastungen in Schutzanzügen
• Wartung, Pflege und Prüfung von AS-Geräten
• Praktische Ausbildung an AS-Geräten
• Praktische Übung in der AS-Übungsstrecke
• Praktische Übung mit Schutzanzügen



