Bootsführerlehrgang
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Steuern von Feuerwehrbooten.
Voraussetzungen:
- vollendetes 19. Lebensjahr
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
- erfolgreich absolvierter Grundausbildungs- und Funklehrgang
- Führerschein der Klasse „B“
Lehrgangsinhalte:
• Schifffahrtsrecht und Schifffahrtspolizeiliche Vorschriften
• Schiffszulassungen, Schifffahrtszeichen
• Tag- und Nachtbezeichnung der Fahrzeuge
• Fahr-, Vorrang- und Ausweichregeln
• Gewässerkunde, Verbote und Beschränkungen
• Schallzeichen und Notzeichen
• Technik und Aufbau von Booten
• Knotenkunde
• Praktische Ausbildung
• Erwerb des Schiffsführerpatents 10 Meter (Seen u. Flüsse)



