Fahrmeisterlehrgang

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Durchführung von Wartung und Pflege von Feuerwehrfahrzeugen und maschinell angetriebenen Geräten sowie die Mitwirkung bei der Ausbildung von Maschinisten in der jeweiligen Feuerwehr.

Voraussetzungen:

  • vollendetes 20. Lebensjahr
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
  • erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1 (sowie die dazu erforderlichen vorangegangenen Lehrgänge)
  • erfolgreich absolvierter Maschinisten- und TLF-Lehrgang
  • Führerschein der Klasse „C“ oder Feuerwehrführerschein

 

Lehrgangsinhalte:

• Aufgaben des Fahrmeisters
• Führung der notwendigen Aufzeichnungen
• Pflichtenheft für Feuerwehrfahrzeuge
• Wartung von Motorbetriebenen Geräten
• Wartung und Überprüfung von Fahrzeugen
• Unfallsichere Beladung
• Gesetzliche Verpflichtung für das Lenken von Einsatzfahrzeugen
• Räumliche Vorraussetzungen im Feuerwehrhaus