Feuerbeschaulehrgang

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zu Kommissionsdiensten und Feuerbeschauen.

Voraussetzungen:

  • vollendetes 21. Lebensjahr
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
  • erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 2

 

Lehrgangsinhalte:

• Rechtliche Grundlagen der Feuerbeschau
• Kommissionsdienst in der Feuerwehr
• Vorschriften und Regelwerke der Technik
• Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
• Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerungen
• Löschanlagen, Löschwasserversorgung
• Aufstellflächen für die Feuerwehr
• Durchführen eines Brandsicherheitswachdienstes
• Gruppenarbeit mit Fallbeispielen und anschl. Präsentation
• Formulierung von Mängeln in Protokollen