Funklehrgang
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mittels der im Feuerwehrdienst üblichen Funkgeräte beim Dienst als Melder in Gruppe, Zugtrupps und Führungsgruppen. Die Ausbildung setzt sich zusammen aus der Ausbildung in der jeweiligen Feuerwehr und der lehrgangsmäßigen Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule.
Voraussetzungen:
- vollendetes 17. Lebensjahr
- erfolgreich absolvierter Grundausbildungslehrgang
Die Teilnahme ist für Angehörige des nicht aktiven Standes und für Personen die keiner Feuerwehr angehören über Antrag möglich. Hier kann auch eine Nachsicht der Voraussetzungen durch den Landesfeuerwehrkommandanten gewährt werden.
Lehrgangsinhalte:
• Gesetzliche Bestimmungen (Funkordnung)
• Aufgaben des Funkers
• Funktechnische und Physikalische Grundlagen
• Gerätekunde
• Kartenkunde
• Alarmierungssystem der Landesalarm- und Warnzentrale
• Praktische Übung am Funksimulator
• Funkübung mit praktischer Kartenarbeit



