Gerätewartlehrgang

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Pflege und Wartung der für den Einsatz und Übungsdienst vorhandenen Feuerwehrausrüstung. Weiters die Wartung und Pflege der Feuerwehrfahrzeuge soweit diese nicht durch einen Fahrmeister erfolgt.

Voraussetzungen:

  • vollendetes 20. Lebensjahr
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
  • erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 1 (sowie die dazu erforderlichen vorangegangenen Lehrgänge)
  • erfolgreich absolvierter Maschinistenlehrgang



Die Teilnahme ist für die Angehörigen des nicht aktiven Standes über Antrag möglich. Hier kann auch eine Nachsicht der Voraussetzungen durch den Landesfeuerwehrkommandanten gewährt werden.

 

Lehrgangsinhalte:

• Aufgaben des Gerätwartes
• Führung der erforderlichen Aufzeichnungen
• Führung Inventarverzeichnis, Prüfkarteiblätter
• Allgemeine Prüfungs- und Wartungsvorschriften
• Wartung und Überprüfung von Geräten und Ausrüstung
• Wartung von Fahrzeugen und Aggregaten
• Bekleidung, Persönliche Schutzausrüstung, Reinigung
• Sicherheit im Feuerwehrhaus