Grundausbildungslehrgang

Die Grundausbildung ist das Mindestmaß an Ausbildung für ein Mitwirken bei allen Feuerwehraufgaben. Die Grundausbildung setzt sich zusammen aus der Ausbildung in der jeweiligen Feuerwehr im Rahmen der Probezeit (laut ÖBFV „Handbuch für die Grundausbildung“ und Teilnahme an Übungen) und der lehrgangsmäßigen Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule.

Ziel der Grundausbildung ist die Mindestbefähigung zum Einsatz als Feuerwehrmann in der Gruppe oder dem Trupp. 

Voraussetzungen:

  • vollendetes 16. Lebensjahr
  • Teilnahme erst nach Absolvierung der Probezeit (1 Jahr) möglich, gilt auch für Mitglieder der Feuerwehrjugend mit abgeschlossener Jugendausbildung

 

Lehrgangsinhalte:

• Organisation der Feuerwehr
• Handhabung von tragbaren Leitern
• Rettungsgeräte und Leinendienst
• Gerätekunde
• Unfallverhütung
• Gefahren der Einsatzstelle
• Gefährliche Stoffe
• Gruppe im Einsatz
• Handhabung von Mitteln der Ersten Löschhilfe