Kommandantenlehrgang
Ziel der Ausbildung zum Ortsfeuerwehrkommandanten ist die Befähigung zum Führen einer Feuerwehr in einsatztaktischer, organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.
Voraussetzungen
- vollendetes 25. Lebensjahr
- 5 Jahre Aktiver Feuerwehrdienst
- erfolgreich absolvierter Fortbildungslehrgang 2 (sowie die dazu erforderlichen vorangegangenen Lehrgänge)
- erfolgreich absolvierter Einsatzleiterlehrgang
- eingeteilter Gruppenkommandant
Lehrgangsinhalte:
• Organisation der Feuerwehr
• Rechtliche Grundlagen
• Organisationsmappe der Feuerwehr
• Allgemeine Feuerwehrverwaltung
• Haushaltswesen / Ankäufe / Förderungen / Vergabewesen
• Ausbildung der Mitglieder / Menschenführung
• Sondereinsatzpläne / Sonderalarmpläne
• Kommissionsdienst / Brandsicherheitswachen
• Öffentlichkeitsarbeit / Veranstaltungen / Sitzungen
• Versicherungsschutz
• Dienstpostenplan / Auszeichnungen



