Maschinistenlehrgang
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen von Feuerlöschpumpen und maschinell angetriebenen Geräten.
Voraussetzungen:
- vollendetes 19. Lebensjahr
- 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
- erfolgreich absolvierter Grundausbildungslehrgang
- Führerschein der Klasse „B“
Für Maschinisten, die zum Bedienen von Löschfahrzeugen eingeteilt sind, ist überdies die Lenkerberechtigung für die betreffende Fahrzeugklasse erforderlich.
Lehrgangsinhalte:
• Aufgabenbereich des Maschinisten
• Fahrzeug-, Motoren- und Pumpenkunde
• Aufbau und Baugruppen von Pumpen
• Praktische Ausbildung an verschiedenen Pumpen
• Löschwasserförderung, Begriffe und Berechnung
• Errichtung einer Löschwasserförderung über lange Wegstrecken
• Wartung, Pflege und Fehlersuche an Pumpen
• Stromerzeuger und Elektrische Einsatzgeräte
• Lenken von Feuerwehrfahrzeugen
• Verhalten bei Einsatzfahrten



