Maschinistenlehrgang

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen von Feuerlöschpumpen und maschinell angetriebenen Geräten.

Voraussetzungen:

  • vollendetes 19. Lebensjahr
  • 2 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
  • erfolgreich absolvierter Grundausbildungslehrgang
  • Führerschein der Klasse „B“


Für Maschinisten, die zum Bedienen von Löschfahrzeugen eingeteilt sind, ist überdies die Lenkerberechtigung für die betreffende Fahrzeugklasse erforderlich.

 

Lehrgangsinhalte:

• Aufgabenbereich des Maschinisten
• Fahrzeug-, Motoren- und Pumpenkunde
• Aufbau und Baugruppen von Pumpen
• Praktische Ausbildung an verschiedenen Pumpen
• Löschwasserförderung, Begriffe und Berechnung
• Errichtung einer Löschwasserförderung über lange Wegstrecken
• Wartung, Pflege und Fehlersuche an Pumpen
• Stromerzeuger und Elektrische Einsatzgeräte
• Lenken von Feuerwehrfahrzeugen
• Verhalten bei Einsatzfahrten