Verwaltungslehrgang
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung für die Erledigung aller schriftlichen Arbeiten in der Feuerwehr.
Voraussetzungen:
- vollendetes 20. Lebensjahr
- 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
- erfolgreich absolvierter Grundausbildungslehrgang
- Fortbildungslehrgang 1 empfohlen
Die Teilnahme ist für die Angehörigen des nicht aktiven Standes über Antrag möglich. Hier kann auch eine Nachsicht der Voraussetzungen durch den Landesfeuerwehrkommandanten gewährt werden.
Lehrgangsinhalte:
• Aufgaben des Verwalters
• Gesetzliche Grundlagen im Feuerwehrbereich
• Versicherungen im Feuerwehrbereich
• Organisationsmappe für die Feuerwehr
• EDV in der Feuerwehr
• Mitgliederverwaltung
• Verrechnung von Einsätzen
• Vorbereiten von Sitzungen, Protokollführung
• Anmeldung zu Lehrgängen und Bewerben
• Öffentlichkeitsarbeit und Erstellung des Jahresberichtes



